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Ab 1. Juli 2019: Mehr Leistungen für Kleinkinder mit Karies

Ab dem 1. Juli 2019 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Kleinkinder bis zum 33. vollendeten Lebensmonat bis zu drei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Damit sollen Karieserkrankungen bei Kleinkindern, auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt, vermieden werden. Die Leistungen beinhalten nicht nur die Untersuchung der Kinderzähne durch den Zahnarzt, sondern auch die Beratung der Eltern in frühkindlicher Mundhygiene inklusive Anleitung zur richtigen Zahnputztechnik, sowie eine halbjährliche Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack. So kann die Krankheit vermieden oder bereits im Frühstadium erkannt und eingedämmt werden. Ein richtiger und wichtiger Schritt: Denn von den kariösen Defekten, die im Einschulungsalter festgestellt werden, entsteht fast die Hälfte in den ersten drei Lebensjahren. Quelle: KZBV Bildquelle: Adobe Stock

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